Montag, 21. Januar 2013

Kroatien Reise- u. Sicherheitshinweise AA Stand 21.01.2013

Hallo zusammen,

hier, der Vollständigkeit halber, die Reise- und Sicherheitshinweise des auswärtigen Amtes der BRD, sie enthalten einige wissenswerte Details.

Grüße und eine gute Zeit


Kroatien: Reise- und Sicherheitshinweise
Stand 21.01.2013
(Unverändert gültig seit: 20.11.2012)
Letzte Änderung:
Allgemeine Reiseinformationen - Naturkatastrophen
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Obwohl seit Ende des Balkankrieges umfangreiche Minenräumungsaktionen in Kroatien durchgeführt wurden, besteht in einigen Landesteilen immer noch eine Gefährdung durch Minen, insbesondere in den bis 1995 umkämpften Gebieten und entlang der damaligen Frontlinien. Betroffen sind folgende Gebiete:
  • Ostslawonien (30 bis 50 km vor der Grenze zu Serbien und an der Grenze zu Ungarn, insbesondere Gebiete um Vukovar und Vinkovci);
  • Westslawonien (Gebiet Daruvar, Pakrac, Virovitica);
  • das westliche und südwestliche Grenzgebiet zu Bosnien und Herzegowina (der Raum südlich von Sisak und Karlovac, östlich von Ogulin, Otocac, Gospic, am östlichen Stadtrand von Zadar und im Hinterland der Küste zwischen Senj und Split und in den Bergen südöstlich von Dubrovnik).
In diesen Gebieten wird davor gewarnt, Straßen und Wege zu verlassen. Achtung: Minen wurden oft dicht am Straßenrand verlegt. Bekannte Minenfelder sind durch dreieckig gekennzeichnete Schilder mit Warnaufdrucken („Ne Prilazite) ausgewiesen. Sie können auch durch gelbe Plastikstreifen abgesperrt oder durch Schilder oder Pfähle mit Plastikstreifen gekennzeichnet sein. Bisweilen fehlt jedoch jede Kennzeichnung. Trümmergrundstücke und leerstehende Gebäude sollten auf keinen Fall betreten werden.
Wie ein Zwischenfall im Sommer 2005 auf der Insel Vis zeigte, können einzelne Landminen auch noch in anderen Gebieten verlegt worden sein, die nicht in der offiziellen kroatischen Übersicht aufgeführt sind.
Nähere Informationen sind auf der Homepage der kroatischen Minenräumanstalt Hrvatski centar za Razminiranje (Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.hcr.hr ) auch in englischer Sprache abrufbar. Über ortsspezifische Gefährdungen wird unter Externer Link, öffnet in neuem Fensterhttp://misportal.hcr.hr informiert.

Allgemeine Reiseinformationen
Naturkatastrophen
In den Sommermonaten kommt es in Kroatien aufgrund der herrschenden klimatischen Bedingungen immer wieder zu Busch- und Waldbränden. Reisende sollten auf entsprechende Meldungen in den Medien und ggf. Hinweise der lokalen Behörden achten.
Straßenverkehr
Alle Muster der deutschen Führerscheine (d.h. der alte graue, der rosafarbene und der im Scheckkartenformat ausgestellte) werden für touristische Aufenthalte anerkannt.
Auf den Autobahnen wird eine Mautgebühr erhoben.
Wenn ein im Ausland zugelassenes Fahrzeug in Kroatien in einen Unfall verwickelt ist, ist für die Ausreise mit dem beschädigten Fahrzeug eine Schadensfeststellung des Polizisten, der den Unfall aufgenommen hat, mitzuführen.
Geld/ Kreditkarten
Deutsche Kreditkarten werden in den meisten Hotels, Restaurants, Tankstellen und in Geschäften akzeptiert. Bargeldabhebungen sind an den meisten Bankautomaten mit der deutschen EC-Maestro-Card oder der Kreditkarte möglich. Vielerorts wird in Euro berechnet, zu zahlen ist jedoch in der kroatischen Landeswährung Kuna. Bargeldumtausch ist in Banken (samstags und sonntags geschlossen) und in den zahlreichen Wechselstuben möglich. Der Umtauschkurs der Landeswährung Kuna schwankt zwischen 7,20 und 7,40 für 1 Euro.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Reisedokumente
Auch schon vor dem beabsichtigten EU-Beitritt Kroatiens zum 01. Juli 2013 gestaltet sich die Einreise meist problemlos. Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich: 
Reisedokumente
Einreise möglich / Bedingungen
Reisepass
Ja
vorläufiger Reisepass
Ja
Personalausweis
Ja
vorläufiger Personalausweis
Nein
Kinderreisepass
Ja
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt)
ja (auch ohne Foto).
Auch wenn für die Einreise nach Kroatien Kinderausweise und Kinderreisepässe nicht mit einem Lichtbild versehen sein müssen, empfiehlt die Botschaft aufgrund der gemachten Erfahrungen, nur Kinderausweise und Kinderreisepässe mit Lichtbild zu verwenden.
Anmerkungen
Ausweisdokumente müssen für die Dauer des Aufenthalts gültig sein
 Alleinreisende Minderjährige: Es wird empfohlen, alleinreisenden Minderjährigen eine formlose Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten mitzugeben; eine gesetzliche Verpflichtung hierzu besteht seit 31.03.09 nicht mehr.

Visum
Für touristische Aufenthalte bis zu 90 Tagen pro Halbjahr besteht keine Visumspflicht. Bestimmte Tätigkeiten unterliegen ebenfalls nicht der Visumspflicht, wenn sie max. zwischen 30 und 90 Tagen pro Jahr ausgeübt werden und arbeitserlaubnisfrei sind.
Wird ein längerfristiger Aufenthalt (über 3 Monate) angestrebt, muss – außer in den Fällen von Familienzusammenführung mit einem kroatischen Staatsangehörigen und Arbeitsaufnahme – vor der Einreise bei der zuständigen kroatischen Auslandsvertretung ein Einreisevisum beantragt werden.
Sonstiges
Nach dem kroatischen Ausländergesetz vom 01.01.2008 und 01.01.2012 müssen Ausländer nachweisen können, dass sie über ausreichende Mittel verfügen. Von Reisenden ohne Visapflicht können die Grenzbehörden bei der Einreise im Einzelfall einen entsprechenden Nachweis verlangen. Der Nachweis kann in Form von Kredit- und Bankkarten, Schecks oder anderen finanziellen Mitteln erfolgen.
Ausländer müssen sich in Kroatien innerhalb von 48 Stunden bei der Polizei oder über das örtliche Tourismusbüro anmelden. Bei der Unterbringung in einem Hotel, in einer Pension oder auf dem Campingplatz erfolgt die Anmeldung in der Regel durch deren Besitzer. Dasselbe gilt beim Einklarieren mit dem Schiff. Bei privater Unterbringung kann der Gastgeber die Anmeldepflicht übernehmen. Individualreisende müssen ihrer Anmeldepflicht selbst nachkommen. Bei Zuwiderhandlungen drohen Bußgelder.
Die Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Informationen des kroatischen Innenministeriums in englischer Sprache auf den websites: Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.mup.hr/1266.aspx und Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.mup.hr/120032.aspx

Besondere Zollvorschriften
Im Reiseverkehr gibt es für Waren, die für den persönlichen Gebrauch bestimmt sind, Obergrenzen, innerhalb derer keine Zollabgaben fällig werden und die am Zoll nicht angemeldet werden müssen. Die genauen Mengen können bei dem kroatischen Zoll Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.carina.hr abgerufen werden. Bargeld und Schecks können unbegrenzt ein- und ausgeführt werden, müssen aber ab einem Betrag von 10.000.- Euro (oder Gegenwert) angemeldet werden.
Der Wert der einzuführenden Waren darf pro Person 1000 Kuna (ca. 120 Euro) nicht überschreiten.
Fahrzeuge, die im Ausland zugelassen sind sowie das persönliche Reisegepäck (dazu zählen z.B. auch Kameraausrüstung, Laptop, CD-Player) dürfen nur von dem Besitzer verwendet und nicht an Dritte ausgeliehen werden. Zuwiderhandlungen werden als Zollvergehen angesehen und mit hohen Zollstrafen belegt.
Haustiere (Hunde, Katzen, Frettchen) können ohne weitere tierärztliche Überprüfung zu Urlaubsaufenthalten nach Kroatien mitgenommen werden, wenn sie einen Mikrochip tragen, einen Heimtierausweis oder ein tierärztliches Zeugnis besitzen und gegen Tollwut geimpft sind.
Informationen des kroatischen Landwirtschaftsministeriums in englischer Sprache:
Externer Link, öffnet in neuem Fensterhttp://www.mps.hr/
Für die Einfuhr von Jagd- oder Sportwaffen sowie deren Munition besteht eine Anmeldepflicht. Sie erfolgt durch Eintragung in das Reisedokument. Ausländern wird für die Dauer ihres Aufenthalts in Kroatien von der Grenzpolizei eine Trageerlaubnis für ihre Sportwaffen erteilt.
Die Zollkontrollen sind nicht nur auf die Grenzübergänge bei der Ein- und Ausreise beschränkt. Sie können auch von mobilen Einheiten des Zolls auf dem gesamten Staatsgebiet der Republik Kroatien durchgeführt werden. Die verdachtsunabhängigen Kontrollen erfolgen durch dazu ermächtigte Zollbeamte und werden mit einer Anhaltekelle mit der Aufschrift "Stop Carina" angekündigt. Es ist mit Überprüfungen von Fahrzeugen, deren Insassen sowie insbesondere der mitgeführten Waren, inklusive des Reisegepäcks, zu rechnen.
Bei spezifischen Rückfragen sollte eine kroatische Auslandsvertretung vor der Einreise kontaktiert werden.
Besondere strafrechtliche Vorschriften
Dem Auswärtigen Amt liegen keine Hinweise auf besondere strafrechtliche Vorschriften vor.
Medizinische Hinweise
Aviäre Influenza (Vogelgrippe)
Auch in Kroatien ist die KLASSISCHE GEFLÜGELPEST (hochpathogene Form der AVIÄREN INFLUENZA, VOGELGRIPPE) aufgetreten.
Bitte beachten Sie auch die vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz veröffentlichte Information „Hinweise an Reisende zur Vogelgrippe“ unter Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.bmelv.de
Weitere Informationen des Auswärtigen Amts zum Thema „Vogelgrippe“ finden Sie in den Merkblättern unter „Reisemedizinische Hinweise“ in der rechten Randspalte.
Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME)
In Teilen des Landes kommt es zu bestimmten Jahreszeiten zur Übertragung der Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) durch Zeckenbisse. Rechtzeitig vor Einreise sollte deshalb mit einem Reise-/Tropenmediziner wegen einer möglichen Impfung Kontakt aufgenommen werden.
Impfschutz
Das Auswärtige Amt empfiehlt weiterhin einen Impfschutz gegen Tetanus, Diphtherie und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über 4 Wochen oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B und Tollwut.
Behandlungskosten
Akute ärztliche Behandlung und Krankenhausbehandlung ist unter Vorlage der Europäischen Krankenversicherungskarte einer deutschen gesetzlichen Krankenversicherung möglich. U.U. müssen Zuzahlungen zu bestimmten Untersuchungen, Behandlungen und Medikamenten geleistet werden. In Einzelfällen wird eine umgehende Bezahlung der Behandlungskosten verlangt; in solchen Fällen empfiehlt es sich eine detaillierte Rechnung ausstellen zu lassen. Kosten für die Rückführung werden von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen; der Abschluss einer privaten Reisekrankenversicherung wird daher angeraten. Neben niedergelassenen Ärzten existieren vielerorts Gesundheitszentren ("Dom Zdravlja"). Bei den meisten Polikliniken handelt es sich um private Einrichtungen. Die Botschaft kann bei Bedarf eine bei ihr geführte Liste deutschsprachiger Ärzte zur Verfügung stellen.
Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
Die Angaben sind
  • zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
  • auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
  • immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
  • trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.

Haftungsausschluss
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.


Auswärtiges Amt
Bürgerservice
Arbeitseinheit 040
D-11013 Berlin
Tel.: (03018) 172000
Fax: (03018) 1751000

1 Kommentar:

  1. Kroatien ist der schönste Ort der Welt! Toller Blog und wirklich schöne Bilder! ;)

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